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Gewässerschau am Biddersbach

Meldung aus Wiesenbach
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Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Wiesenbach ist auf ihrem Gemeindegebiet Trägerin der Unterhaltungslast für den Biddersbach. Deshalb führt Wiesenbach am 13.3. gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entlang des Biddersbachs eine Gewässerschau durch. 

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können   u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Biddersbachs in Wiesenbach geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. 

Am 12.3. ab 8:30 Uhr wird der Abschnitt ab westlichem Ortseingang (In der Au, Aldi) bis ungefähr zur Vorstädter Straße besichtigt. Die Öffentlichkeit ist dazu herzlich eingeladen. Los geht es an der Ecke zwischen der Au 3 und in der Au 5.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Wiesenbach bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. 

Für Rückfragen bitte im Rathaus/Bauamt melden bei: Luzy Körtgen 06223-950241, .


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